Sikkim-Reise: Erlaubnis für Ausländer (Inner Line Permit)
Indien-Reiseexperte
Die Sikkim-Reisen-Erlaubnis (Inner Line Permit (ILP) – auch als Restricted Area Permit (RAP) / Protected Area Permit (PAP) bezeichnet –) wird nun vollständig online über das FRRO-Portal beantragt.
Antragsverfahren:
- Antragsteller müssen die FRRO-Website besuchen und sich ausschließlich mit einer E-Mail-Adresse anmelden.
- Bitte geben Sie bei der Anmeldung keine Handynummer an, da die OTP-Verifizierung nur per E-Mail erfolgt.
- Nach erfolgreicher Anmeldung müssen Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu ihrer Person, ihrem Reisepass, ihrem Visum und ihrer Reise sorgfältig gemäß dem vorgegebenen Format ausfüllen.
- Alle Angaben müssen genau mit den Angaben im Reisepass und Visum übereinstimmen, um eine Ablehnung oder Verzögerung zu vermeiden.
- Die FRRO-Website kann nur innerhalb Indiens aufgerufen werden. Gäste müssen sich physisch in Indien aufhalten, um ihren Antrag einzureichen.
Obligatorisch hochzuladende Unterlagen:
- Antragsschreiben mit Angabe des Zwecks und der Begründung für den Besuch in Sikkim.
- Aktuelles Passfoto.
- Biografische Seite des Reisepasses.
- Gültige indische Visumseite.
- Seite mit dem indischen Einreisestempel.
- Nachweis des Wohnsitzes in Sikkim (Hotelgutschein/bestätigte Unterkunftsbuchung ist zulässig).
Gültigkeit, Bedingungen und Gebühren der Genehmigung
- Die Genehmigung wird in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum und bestimmte Orte ausgestellt.
- Reisen sind nur in den in der Genehmigung genannten zugelassenen Bezirken/Schutzgebieten gestattet.
- Eine Verlängerung der Genehmigung unterliegt, falls erforderlich, der Genehmigung durch die örtlichen Behörden.
- Bitte führen Sie während Ihrer Reise in Sikkim stets eine ausgedruckte Kopie der Genehmigung mit sich.
- Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach den staatlichen Vorschriften.
- Der endgültige Gebührenbetrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung von der ausstellenden Behörde bestätigt werden.
- Einmal gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Genehmigung abgelehnt wird.
Hinweise:
- Ein Antrag garantiert keine Genehmigung.
- Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung oder Verzögerung führen.
- Antrag rechtzeitig vor Reiseantritt stellen.
- Während des Aufenthalts können Überprüfungen durch örtliche Polizei oder Behörden durchgeführt werden.
Besondere Freigabebestimmungen:
Eine Sondergenehmigung des Innenministeriums (MHA) oder des Außenministeriums (MEA) ist erforderlich für:
- Diplomaten/Dienstpässe
- Reisende aus China, Taiwan, Pakistan, Myanmar, Hongkong, Macau, Nigeria und Afghanistan.
- Reisende, die in den oben genannten Ländern geboren sind.
- Reisende, die in den letzten 90 Tagen eines dieser Länder besucht haben.
Für weitere Informationen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an uns.
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