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Sikkim-Reise: Erlaubnis für Ausländer (Inner Line Permit)

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Piyush Mathur

Indien-Reiseexperte

Sikkim-Reisen: Erlaubnis (Inner Line Permit) für AusländerDie Sikkim-Reisen-Erlaubnis (Inner Line Permit (ILP) – auch als Restricted Area Permit (RAP) / Protected Area Permit (PAP) bezeichnet –) wird nun vollständig online über das FRRO-Portal beantragt.

Antragsverfahren:

  • Antragsteller müssen die FRRO-Website besuchen und sich ausschließlich mit einer E-Mail-Adresse anmelden.
  • Bitte geben Sie bei der Anmeldung keine Handynummer an, da die OTP-Verifizierung nur per E-Mail erfolgt.

  • Nach erfolgreicher Anmeldung müssen Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu ihrer Person, ihrem Reisepass, ihrem Visum und ihrer Reise sorgfältig gemäß dem vorgegebenen Format ausfüllen.
  • Alle Angaben müssen genau mit den Angaben im Reisepass und Visum übereinstimmen, um eine Ablehnung oder Verzögerung zu vermeiden.
  • Die FRRO-Website kann nur innerhalb Indiens aufgerufen werden. Gäste müssen sich physisch in Indien aufhalten, um ihren Antrag einzureichen.

Obligatorisch hochzuladende Unterlagen:

  • Antragsschreiben mit Angabe des Zwecks und der Begründung für den Besuch in Sikkim.
  • Aktuelles Passfoto.
  • Biografische Seite des Reisepasses.
  • Gültige indische Visumseite.
  • Seite mit dem indischen Einreisestempel.
  • Nachweis des Wohnsitzes in Sikkim (Hotelgutschein/bestätigte Unterkunftsbuchung ist zulässig). 

Gültigkeit, Bedingungen und Gebühren der Genehmigung

  • Die Genehmigung wird in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum und bestimmte Orte ausgestellt.
  • Reisen sind nur in den in der Genehmigung genannten zugelassenen Bezirken/Schutzgebieten gestattet.
  • Eine Verlängerung der Genehmigung unterliegt, falls erforderlich, der Genehmigung durch die örtlichen Behörden.

  • Bitte führen Sie während Ihrer Reise in Sikkim stets eine ausgedruckte Kopie der Genehmigung mit sich.
  • Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach den staatlichen Vorschriften.
  • Der endgültige Gebührenbetrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung von der ausstellenden Behörde bestätigt werden.
  • Einmal gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Genehmigung abgelehnt wird.

Hinweise:

  • Ein Antrag garantiert keine Genehmigung.
  • Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung oder Verzögerung führen.
  • Antrag rechtzeitig vor Reiseantritt stellen.
  • Während des Aufenthalts können Überprüfungen durch örtliche Polizei oder Behörden durchgeführt werden.

Besondere Freigabebestimmungen:

Eine Sondergenehmigung des Innenministeriums (MHA) oder des Außenministeriums (MEA) ist erforderlich für:

  • Diplomaten/Dienstpässe
  • Reisende aus China, Taiwan, Pakistan, Myanmar, Hongkong, Macau, Nigeria und Afghanistan.
  • Reisende, die in den oben genannten Ländern geboren sind.
  • Reisende, die in den letzten 90 Tagen eines dieser Länder besucht haben.

    Für weitere Informationen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an uns.

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